Mittwoch, 1. August 2012

Verhindert unser Recht, dass uns Recht wird?

Das gegenwärtige Recht, das für Bundesbürger gilt, sei durch das Ineinandergreifen von nationalem und europäischen Recht undurchschaubar, zum "Rechtsgestrüpp" geworden, schreibt Ludger Schwarte in der FR vom 27.7.12.
Auch für Experten, die dem Studium des Rechts viele Jahre gewidmet haben, ist es fast unmöglich, so etwas wie Rechtssicherheit für sich oder andere herzustellen, denn wir leben in verschiedenen Rechtsschichten, die jeweils von unterschiedlichen Instanzen und Kulturen beherrscht werden. Für wen ist dieses Rechtssystem gemacht, wenn weder die Laien – die normalen Bürger – die Existenz und den Sinn dieser Gesetze auch nur erahnen noch die Experten eine Theorie besitzen, anhand deren sie zu einer Entscheidungsregel gelangen könnten? [...] Der Paragrafendschungel führt nicht nur zu politischer Bewegungsunfähigkeit, zu Expertokratie und einem technischen Verständnis von Gemeinschaft, sondern zur latenten Kriminalisierung von allem und jedem. Nur eine Überzeugung rechtfertigt das Rechtssystem, in dem wir leben: Das Volk muss beaufsichtigt, gemaßregelt, unter Verschluss gehalten werden.
Undurchschaubar ist das Recht schon, wenn das europäische Regelwerk Acquis Communitaire heute etwa 150 000 Seiten lang ist. Doch das Internet ermöglicht immerhin dem recherche-geübten Leser die Kodifizierung des nationalen Rechts weit besser nutzen zu können, als es früher für Nicht-Juristen möglich war.
Wer's mal mit dem EU-Recht (EUR-lex) versuchen will, folge dem Link.
Die Seite über die Gründungsverträge sieht schon geradezu übersichtlich aus. Dennoch wollte ich nicht als Hausaufgabe haben, die konsolidierte Fassung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft  von 2002 mit der konsolidierten Fassung dieses Vertrages von 1997 zu vergleichen.

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