Donnerstag, 30. April 2015

Einschränkungen beim Zugang zu Stasi-Unterlagen?

 :Verwandte sollten nur eingeschränkten Zugriff auf Stasi-Unterlagen haben, Berliner Zeitung 29.4.15"Der frühere Behördenchef Hansjörg Geiger kritisiert den Umgang mit den Akten.

In der Experten-Kommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde gibt es Überlegungen, die Einsichtnahme von Kindern, Enkeln und Urenkeln in die Stasi-Akten ihrer Angehörigen zu beschränken und das Gesetz entsprechend zu ändern. Auslöser ist eine grundsätzlich kritische Stellungnahme des früheren Behörden-Direktors Hansjörg Geiger.
Geigers Kritik entzündet sich daran, dass nahe Angehörige Einsicht nehmen können, wenn sie mit Hilfe von Stasi-Unterlagen ihre DDR-Geschichte aufarbeiten möchten."


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen