Sonntag, 29. Mai 2016

Macht des Herrschers und Mitwirkungsrechte der Bürger im Widerspiel

Im frühen Mittelalter hatten die Bauern nur ihren Grundherren zu fürchten, der König war weit weg, und sie wünschten ihn eher herbei, um vor ihren Unterdrückern geschützt zu werden.
Im Zeitalter des Absolutismus tat der König alles, um die Macht des Adels einzuschränken. Die Bauern hatten nur indirekt mit ihm zu tun, weil er Steuern für sein stehendes Heer brauchte.

Doch nachdem der Adel seine Selbständigkeit verloren hatte und seine Freiheit fast nur noch als Steuerfreiheit genoss, merkten die Bürger, dass die königliche Verwaltung vom Bündnispartner gegen übermächtigen Adel zum machtvollen Mittel ihrer Unterwerfung unter den Willen des Herrschers wurde.

Dass trotz der Verbesserung der Zentralverwaltung und der Möglichkeiten, die Untertanen zu überwachen, die Macht des Herrschers nicht ins Unbegrenzte stieg, lag daran, dass auch der Wille zum gemeinsamen Widerstand zunahm.
Seit der Französischen Revolution ist zu beobachten, dass auf eine Phase der Zunahme der Macht der Zentrale immer wieder eine Phase der Einschränkung der Machtvollkommenheit folgte.
Widerstandsrecht und Menschenrechte lassen sich so als Notwehrreaktion auf den Absolutismus verstehen. (Freiheitskampf der Niederlande gegen Philipp II., englische Revolution gegen Karl II., Französische Revolution gegen Ludwig XVI., der für die Machtüberdehnung des Sonnenkönigs die Rechnung zahlte.)

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